Bauabnahme / Hausübergabe
in Kirchheim
Bevor Sie in ihr neues Haus einziehen können,
gibt es bei der Hausübergabe einiges zu beachten, damit Sie rechtlich
abgesichert und vor unerwarteten Kosten geschützt sind. Die Abnahme gehört neben der
Unterschrift unter dem Kauf- oder Bauvertrag zu den wichtigsten Rechtsakten beim
Neubau, Hauskauf, Wohnungskauf und bei ausgeführten Handwerkerleistungen.
Wer die Abnahme vorschnell erklärt, bringt sich schnell leichtfertig um
wichtige Ansprüche
gegenüber seinem Vertragspartner, falls nachträglich
wirklich Baumängel auftauchen. Wer ein
Werk voreilig und meist auch
vorbehaltlos abnimmt, bestätigt dem Verkäufer / Unternehmer,
dass es im
Wesentlichen vertragsgerecht ausgeführt wurde.
Dies kann sehr folgenreich
sein, zeigt eine Studie des Instituts für Bauforschung.
Danach treten im
Schnitt 20 Mängel pro Haus während der Bauzeit auf. Und auch bei der
Schlussabnahme werden noch etwa 10 Mängel entdeckt. Aus meiner langjährigen
Erfahrung heraus, kann ich das nur bestätigen.
Mit der Abnahme treten
verschiedene Pflichten und Rechte in Kraft.
So hängt von der Abnahme ab, ob
die Vergütung fällig wird, die Gewährleistungsfrist beginnt,
oder der Bauherr
eine Nachbesserung von Mängeln verlangen kann. Auch die Beweislast für
event. später entdeckte Mängel kann dann u.U. nach erfolgter Abnahme beim Käufer
bzw.
Bauherrn / Auftraggeber liegen.
Es ist äußerst ratsam, das Haus /
die Wohnung professionell inspizieren zu lassen.
Mängel wie Schäden am Dach,
ein feuchter Keller, fehlerhafte Leitungen und Rohre etc.
fallen Ihnen
womöglich selbst nicht auf. Dem geübten Auge und der Erfahrung eines
Bausachverständigen entgehen die meisten Mängel nicht so ohne weiteres.
Gerne erstelle
ich Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot für eine
Beratung
oder
einer Hilfe bei der Bauabnahme in Kirchheim
und Umgebung.